Kostenübernahme für Brustvergrösserung durch Krankenkassen?

Kostenübernahme für Brustvergrösserung durch Krankenkassen?

Bei vielen Patientinnen mit dem Wunsch nach einer Brustvergrösserung stellt sich die Frage, ob die gesetzlichen oder privaten Krankenkassen die Kosten für eine solche Brust OP übernehmen. Die Kosten einer Brustvergrösserung als Selbstzahlerleistung liegen bei ca. 3000-8000 Euro. Sie variieren je nach Klinik allerdings sehr.

Im Falle einer Brustvergrösserung ist die Handhabung der Kassen hier seit vielen Jahren sehr restriktiv. Auch psychische Beeinträchtigungen und Schamgefühl werden nicht als Gründe für eine Kostenübernahme akzeptiert. In den meisten Fällen müssen daher die Kosten für eine Brustvergrösserung von den Patientinnen selber getragen werden.

Brustvergrösserung: Einzelfallprüfung der Krankenkassen möglich

Allerdings gibt es Einzelfallentscheidungen, bei denen eine Krankenkasse im Sinne einer medizinischen Indikation entschieden hat und die Kosten für eine Brustvergrösserung übernimmt.

Insbesondere beim Nachweis einer angeborenen Fehlbildung kann ein medizinischer Grund für eine Brustvergösserung vorliegen. So können z.B. das Vorliegen einer erheblichen Asymetrie der Brust oder eine sogenannte „Rüsselbrust“ (tubuläre Brustdeformität) eine medizinische Indikation zur Brustvergösserung ergeben:

Mögliche medizinische Gründe für eine Brustvergrösserung:

  • Angeborene Fehlbildung
  • Starke Asymetrie
  • Tubuläre Brust („Rüsselbrust“)
  • Voroperationen an der Brust
  • Unfälle, Entstellungen

Die Voraussetzungen sind am besten mit der jeweiligen gesetzlichen oder privaten Krankenkasse im Vorfeld abzuklären, verschiedene Kassen urteilen auch verschieden. Einen rechtlichen Anspruch gibt es hier jedoch nicht.

Im Rahmen einer persönlichen Untersuchung in unserer Sprechstunde für Plastische und Ästhetische Chirurgie in Hamburg können wir die Erfolgsaussichten eines solchen Anliegens einschätzen. Ob die Kosten einer geplante Brustvergrösserung aber tatsächlich von der Kasse übernommen werden, bleibt eine Ausnahme. Nach einem persönlichen Gespräch in unserer Klinik für Plastische Chirurgie erhalten unsere Patientinnen ein schriftliches Gutachten zur Einreichung bei der Krankenkasse mit Bitte um Prüfung einer Kostenübernahme. Ebenfalls werden Fotografien angefertigt, sodass eine persönliche Vorstellung beim Medizinischen Dienst der Krankenkassen nicht zwingend notwendig wird. Nach Eingang aller Unterlagen bei der Krankenkasse prüft diese dann, ob die Kosten einer Brustvergrösserung übernommen werden oder nicht. Im Falle einer Ablehnung bleibt den Betroffenen das Widerspruchsverfahren offen. Sollte auch dieses eine Ablehnung ergeben, wird die Brustvergrösserung in der Regel als Selbstzahlerleistung durchgeführt.

Dr. Alexander Handschin, am 04.05.2016