Kosten einer Brustverkleinerung

Kosten einer Brustverkleinerung

Bei Frauen mit Wunsch nach einer operativen Brustverkleinerung kann unter Umständen eine Übernahme der Kosten durch die Krankenkassen erfolgen. Wichtig hierfür ist zunächst eine persönliche Untersuchung und Beratung durch einen Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie. Bei ausgeprägter Vergrösserung der weiblichen Brust kann es zu teilweise erheblichen Einschränkungen und medizinischen Leiden kommen, die durch eine Brustverkleinerung beseitigt werden.

Brustverkleinerung – Kostenübernahme durch Krankenkasse? Einzelfallentscheidung

Bei Patientinnen mit einer sogenannten Makromastie (Übergrosse Brust) kann die zu grosse Brust u.a. zu folgenden Krankheitssymptomen führen:

  • Chronische Schulter und Nackenschmerzen
  • muskuläre Verspannung
  • sonstige Haltungschäden am Rücken
  • Bandscheibenproblematik bis hin zum Prolaps
  • schmerzhaftes Einschnüren der BH Träger im Schulterbereich
  • Entzündungen der Haut im Brustfaltenbereich (Intertrigo)
  • Erschwerte gynäkologische Untersuchung

Je nach Ausmass dieser Probleme kann nach einer Beratung durch den Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie ein Gutachten inklusive Fotodokumentation mit Antrag auf Kostenübernahme einer Brustverkleinerung für die Krankenkasse geschrieben werden. Häufig verlangen die Krankenkassen nach Einreichung des Antrages eine persönliche Vorstellung der Patientinnen beim sogenannten Medizinischen Dienst der Krankenkassen. Hier wird durch einen weiteren Arzt die medizinische Notwendigkeit der Brustverkleinerung überprüft.

Ablehnung der Kostenübernahme für eine Brustverkleinerung – Was nun?

In vielen Fällen lehnen die Krankenkassen bzw. der medizinische Dienst die Übernahme der Kosten für eine Brustverkleinerung primär ab, da zunächst die Einstufung der geplanten Brustverkleinerung als reine ästhetische Brustoperation erfolgt. Hier können die betroffenen Patientinnen dann einen Widerspruch formulieren und die tatsächlich vorhandenen Krankheitssymptome erneut darstellen. Selbstverständlich unterstützen wir als Plastische Chirurgen unsere Patienten bei diesem Ablauf. Sollte die Entscheidung auch im Widerspruchsverfahren erneut abgelehnt werden, bleibt den Betroffenen die Möglichkeit, die Brustverkleinerung als Selbstzahler durchführen zu lassen. In diesem Fall erhalten die Patientinnen einen Kostenvoranschlag für die Brustverkleinerung an unserer Klinik in Hamburg, die Gesamtkosten liegen bei ca. 4000 – 6000 Euro brutto.

Dr. Alexander Handschin, am 09.12.2015